Menschenrechte und Menschenwürde

„Ey, wie dumm bist du denn?“ – Ein Satz, den man leider häufiger in Schulklassen zu hören bekommt, welcher aber gegen die Menschenrechte verstößt. – Oder sind wir da zu sensibel?  

Mit „Menschenrechte“ werden wir alle geboren. Es ist nicht möglich, sie wegzunehmen.  Diese gibt es in jedem Land und sie gelten kategorisch (=keinen Wiederspruch duldend). Sie haben universelle (=überall zutreffende) und egalitäre (=politisch und/oder sozial gerechte) Gültigkeit.

Nun könnte man sich fragen, wofür Menschenrechte wichtig sind. – Das werden wir euch jetzt beantworten: Menschenrechte sind wichtig fürs Zusammenleben von allen und spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Wenn es keine Menschenrechte gäbe, würden viele Dinge auseinanderfallen.

Wenn man aber von Menschenrechten spricht, dann darf man die Menschenwürde und Menschenpflichten nicht vergessen, denn alle zusammen bilden sie ein System. Wenn eines davon herausfällt, dann fallen die anderen mit. Beispielsweise begeht eine Person eine Strafftat, behält diese ihre Menschenwürde, muss aber immer noch die Pflicht erfüllen, zum Beispiel im Gefängnis zu bleiben.

Menschenpflichten: Unter dem Begriff „Menschenpflichten“ kann man verstehen, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft auch bestimmte Pflichten anderen gegenüber einnehmen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Zusammenleben und das Bewahren der Menschenrechte des anderen möglich ist.

Menschenwürde: Würde ist ein unsichtbarer Wert, den jeder Mensch besitzt, anders als Gegenstände oder andere Lebewesen. Menschen besitzen Würde, da sie selbst entscheiden können, wohin sie sich entwickeln und wie sie sich verwirklichen wollen.

Ohne Menschenrechte würde es auch keine Menschenpflichten geben. Menschenrechte stellen Dinge, die wir tun können, dar. Menschenpflichten bilden das Gegenteil, also Dinge, die wir machen müssen, damit die Menschenrechte auch einen Sinn ergeben. Wenn man Menschenrechte aufschreibt, werden die Pflichten automatisch mitverstanden.

Ein Beispiel wäre mein Recht, dass ich in der Öffentlichkeit nicht diskriminiert werde (Art. 2 im GG: Verbot der Diskriminierung). Meine Pflicht, die damit einhergeht, ist, dass ich keinen anderen diskriminiere.

Kurz zusammengefasst: Dein Recht ist die Pflicht anderer und ihr sollt euch für eure Rechte einsetzen. Denn aus einem kleinen „Ey, wie dumm bist du denn?“ kann sich eine größere Diskriminierung ergeben und in ihrer Wirkung wird die Würde verletzt.

[Von Layla und Leyla, WN07.2 – 2021/2022]